Bauvorlageberechtigung
Bauvorlageberechtigung nach Artikel 61 (2) 1 (BayBO). Architektin, Mitglied der bayerischen Architektenkammer.
Standsicherheitsnachweise nach Artikel 62 Abs. 2 Satz 1 (BayBO) im Rahmen der Bauvorlageberechtigung
nach Artikel 62a Abs.2a. (Bautechniker mit Zusatzqualifikation):
freistehende oder nur einseitig angebaute oder anbaubare Wohngebäude der Gebäudeklasse 1-3 mit nicht mehr als drei Wohneinheiten
eingeschossige, gewerblich genutzte Gebäude mit freien Stützweiten von nicht mehr als 12 m und nicht mehr als 250qm,
land- und forstwirtschaftlich genutzte Gebäude,
Kleingaragen (kleiner 100qm)
einfache Änderungen von sonstigen Gebäuden
CX Architektur und Bauplanunbg GbR - Lanzloh 4 - 84140 Gangkofen
eMail: bauplanung@cx-architektur.de
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